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Date: Thu, 30 Oct 2003 20:39:33 +0100
To: "Ludwig A. Minelli" <Ludwig_A_Minelli@compuserve.com>
From: Thomas Stricker <tomstr@cs.cmu.edu>
Subject: Fwd: Termin Obergericht
Cc: tomstr@cs.cmu.edu
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Status: RO

An RA
Ludwig A. Minelli
Advokaturbro
Hans Rlli-Strasse 14
CH-8127 Forch


Betreff: Bezifferung des Schadens, Forderung an ETH nach Rehabilitierung.

Sehr geehrter Herr RA Minelli,

dies ist eine elektronische Kopie eines Schreibens und einer 
Dokumentation, die heute zur
Post gebracht wurde.

Ich hoffe Sie haben eine gute Zeit verbracht in Kroatien. Beiliegend 
habe ich genauere Unterlagen zu meiner Schadenersatzforderung. Es 
handelt sich um die Materialien als Beilage zu einem Antrag, der noch 
zu verfassen wre. Zur Frage warum ich trotz tadelloser Qualifikation 
arbeitslos geworden bin, kann ich auch selber noch einen etwas 
umfassenden Text ausarbeiten, den ich ab Samstag nachliefern kann. 
Ich bin morgen Freitag an einer Deutschen Uni auf Job Suche.

Wichtig sind die folgenden Punkte und Unterlagen.

(a) Mein gegenwrtiges Arbeitsverhltnis an der ETH fiel einer 
unverschuldeten Nichtwiederwahl zum Opfer, bzw. einer willkrlichen 
Unterlassung eines Antrags auf Befrderung ins nchst hhere Amt, die 
- verbunden mit einer Amtszeitbeschrnkung im bisherigen Amt - 
automatisch zur Arbeitslosigkeit und zum Ausschluss von jeder 
Forscherstelle fhrte. Die ETH argumentiert natrlich, dass eine 
solche Wahl ins nchsthhere Amt eine absolute Ausnahme sei. Die 
Auswertung der relevanten Laufbahnen von allen Professoren der 
Informatik, Mathematik und Elektrotechnik zeigt aber sehr klar, dass 
dieser Wahlvorschlag sehr wohl blich ist, vorallem bei Schweizer 
Kandidaten mit ETH Grundausbildung, die aber genug lange im Ausland 
waren und zum Ende der Assistenzprofessorenzeit mehrere Ordinarien 
Rufe von andern Universitten vorlegen knnen. Diese Voraussetzungen 
erflle ich alle, doch ist das ordentliche Verfahren dazu nirgends 
dokumentiert. Auch im Deutschen System wre mein Fall ganz klar ein 
Fall fr ein Bleibeangebot der bisherigen Uni. Im US System wre es 
ein Fall fr eine Tenure Evaluation strikte nach fachlichen 
Kriterien. Es wurden an der ETH keinerlei fachliche Evaluation meiner 
Fhigkeiten oder meiner erbrachten Leistungen vorgenommen. Der 
Entscheid der Nichtwiederwahl war absolut willkrlich und wird 
seitens der ETH auch nicht begrndet.

Die Lohnausweise belegen den entgangenen Verdienst durch die 
Terminierung meiner ETH Anstellung. Ich bin von der Periode von 15 
Monaten vom 1.10.2002 bis zum 31.12.2003 (Voraussichtliche 
Rechtskraft des Freispruchs) ausgegangen. Der Verlust an Verdienst 
und Sozialleistungen betrgt im Falle bisheriger Job an der ETH: 240 
Tausend Franken, wovon 100 Tausend zurck an die Arbeitslosenkasse 
und 140 Tausend an den Geschdigten zu zahlen wren.

(b) Die brigen Dokumenten zeigen das komplexe Prozedere der 
Wahlantrge zum Ordinarius an drei verschiedenen Universitten 
Deutschlands. Man muss sich dabei immer im Klaren sein, dass eine 
solcher Wahlantrag das Resultat einer Bewerbung, eines Probevortrags 
an der Fakultt sowie eines umfassenden ffentlichen 
Verwaltungsverfahrens ist, das zwischen 12-36 Monaten in Anspruch 
nimmt. Die Kandidatur auf dem ersten Listenplatz wird in den meisten 
Fllen erst von der Kommission, dann vom Fakulttsrat und vom 
Universittssenat verabschiedet bevor es berhaupt zu einem Ruf und 
Verhandlungen kommt. Ferner gilt eine bundesweite Sperre fr 
Konkurrenzofferten bei der ein Kandidat kurz vor dem Ruf alle 
Konkurrenzofferten definitiv ablehnen muss, damit berhaupt 
verhandelt werden kann. Nach einer Einigung sollte die formale 
Ernennung durch den Ministerprsidenten reine Formsache sein. Es 
werden aber kurz vor der Ernennung ein Leumundszeugnis, 
Gesundheitszeugnis sowie eine Erklrung bezglich laufenden 
Strafverfahren verlangt. Das Verfahren ist genau zum Zeitpunkt 
entgleist als dieses Formular eingesandt bzw. verweigert wurden.

Auf die Deklaration des Strafverfahrens reagierten die dortigen 
Behrden mit Panik und die Fakultt entzog mir in einem vorgespielten 
"demokratischen" Entscheid pltzlich das Vertrauen und den Vorschlag 
zum Ruf. Dies erscheint sehr fraglich, nachdem die Fakultt fr mehr 
als 9 Monate mehrere positiv lautende Wahlantrge eingereicht hatte. 
Die Verweigerung der Ernennung wurde nicht begrndet und ist ebenso 
willkrlich wie die Nichtwahl an der ETH. Ein Wiedererwgungsgesuch 
wurde abgelehnt (vgl. Schreiben Kanzler und Rektor am Schluss). 
Gemss Angaben des Deutschen Hochschulverbandes 
(Professorengewerkschaft) ist ein laufendes Strafverfahren mit 
Freispruch in der Berufung sicher kein Grund eine Verbeamtung zu 
verweigern, geschweige denn einen Rufzum Ordinarius zurckzunehmen 
(man kann auch ohne Verbeamtung zum Professor ernannt werden und 
arbeiten).

Die Berufungsvereinbarungen belegen direkt den entgangenen Verdienst 
durch die Verweigerung der Ernennung zum Ordinarius in Deutschland. 
Ein direkter Vergleich mit Wechselkurs ist wegen den ganz andern 
Anstellungsbedingungen und der anderen Kaufkraft problematisch. 
Indirekt wurde im Berufungsverfahren eine Besitzstandswahrung 
festgestellt, gemss welcher ich mit dem Einkommen genau gleich wie 
an der ETH gestellt sein sollte. Ich bin von einer geplanten 
Beschftigungsperiode 1.7.2003 bis zum 31.12.2003 (Berufungsvertrag 
und voraussichtliches Datum des rechtskrftigen Freispruchs) 
ausgegangen. Der Verlust ist wegen der entgangenen Verbeamtung mit 
Ruhestandsgehalt aber viel hher als bei der Weiterbeschftigung an 
der ETH. Wohl betrgt der bisherige Lohnausfall nur 68 Tausend 
Franken, der entgangene Rentenbarwert des mit der Einstellung 
verbundenen Ruhestandsgehaltsanspruchs betrgt 413 Tausend Franken. 
Insgesamt liegen die durch die Nichtwahl erlittenen finanziellen 
Schden in der Variante Vollprofessur Deutschland bei fast einer 
halben Million und damit sicher hher als die geforderten 200 Tausend 
Franken.

(c) Eine Zusammenstellung der umfangreichen Arbeitsbemhungen zeigen, 
dass die Anstrengung eine Professur zu finden, ein 12-36 Monate 
dauernder Prozess mit Bewerbungen, Vorstellungsgesprchen und 
Verhandlungen bleibt. Es zeigte sich auch, dass bei der gegenwrtigen 
Flaute im IT Bereich keine Industrieforschungsstelle zur berbrckung 
gefunden werden kann. Ich habe fr die Bewerbungen und 
Vorstellungsreisen, die zu den die drei Offerten fr ordentliche 
Professuren plus einige z.T. informelle Offerten in England und USA 
fhrten, rund 12500 Franken aufgewendet und werde bei einer erneuten 
Suche wiederum denselben Betrag aufwenden mssen.

Auch die Abfindungssumme ndert nichts an meiner gegenwrtig sehr 
schwierigen Situation, in die mich das Verfahren gebracht hatte. Ich 
werde die nchsten 12-18 Monate aus dem Nichts wieder neue Offerten 
fr Professuren generieren mssen. Ob dies berhaupt gelingen kann, 
bleibt hchst fraglich, denn die Vorverurteilung durch verweigerte 
Ernennung und gekndigte Position an der ETH wiegen schwer. Daher ist 
es wichtig, dass die ausbezahlten Taggelder an die Arbeitslosenkasse 
zurckerstattet werden und ich erneut voll fr 400 Taggelder 
bezugsberechtigt bin, wenn ich nach der Rechtskraft des Freispruchs 
mit der Arbeitssuche neu beginnen muss.

(d) Den Anspruch auf Genugtuung verteidige ich mit den durch 
Verjhrung verlorenen Verleumdungsklagen gegen den hetzerischen 
Journalisten (Namensnennung), sowie die disziplinarischen Verfahren 
fr die ich ebenfalls nicht entschdigt werde. Ferner war ich 
gezwungen mich in psychologische Behandlung zu begeben und habe ber 
die drei Jahre einen grossen Teil meiner Lebenqualitt eingebsst. 
Das Kollegium der Informatikprofessoren hat als Folge des 
Strafverfahren zeitweise richtig gemobbed wie es im Lehrbuch steht.

Ich bin natrlich gerne bereit den Verlauf der Nichtwahl an der ETH 
und der verweigerten Ernennung noch etwas genauer zu begrnden und 
die Mechanismen etwas genauer aufzuzeigen. Es ist halt mit dem 
halbffentlichen Amt einer Professors so eine komplizierte Sache. Ich 
sende Ihnen weitere Bemerkungen per e-mail am Wochenende.

Mit freundlichen Grssen
Thomas M. Stricker


PS: Persnlich wird die Situation ohne Beschftigung und im mobbenden 
Umfeld der ETH immer unertrglicher. Ich will weiter Wissenschaft 
machen und muss schnell handeln, damit ich den Anschluss nicht 
verliere. Ich habe der ETH daher einen Vergleichsvorschlag 
unterbreitet. Die erste Reaktion ist gemischt positiv. Die ETH will 
Schweigegeld bezahlen (bis zwei Jahresgehlter) lehnt aber jegliche 
ideelle Rehabilitierung u.a. auch ein positives Arbeitszeugnis und 
der Beibehalt des Professorentitels kategorisch ab. Ich habe den 
Antrag via Professorenkollegium eingereicht. Der Prsident soll bei 
der Aussprache mit den Antragstellenden Informatikprofessoren gesagt 
haben - es kommt berhaupt nichts in Frage, was ein 
Schuldeingestndnis auch nur im Geringsten impliziert. Keine Einsicht 
bei der Schulleitung.


Beilagen:
- Umfassenden Dokumentation zu meinen Ansprchen auf Schadenersatz 
und Genugtuung.
   http://www.cs.inf.ethz.ch/stricker/js/Stricker-Forderung-Beilagen.pdf
Dokumentenpassword: Forch8127

- Eingereichtes Gesuch um Rehabilitierung bei der ETH.
   http://www.cs.inf.ethz.ch/stricker/js/Stricker-Rehab-Forderung.pdf
Dokumentenpassword: Forch8127
