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Abschrift
LANDGERICHT DÜSSELDORF
VERSÄUMNISURTEIL
12 O 219/00
Verkündet am 31.01.2001
XXX, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
In Sachen
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Becker & Büser, Königsallee 74, 40212 Düsseldorf
g e g e n
Frau Ursula Caberta, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres, Arbeitsgruppe Scientology, Eiffestr. 664B, 20537 Hamburg
Beklagte
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 31.01.2001 durch den Vors. Richter am LG XXX, den Richter am LG Dr. XXX und den Richter XXX für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt,
I.
es für die Klägerin zu 1) zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die folgenden Behauptungen in dem von ihr herausgegebenen Buch mit dem Titel "Scientology greift an", Verfasser Frau Ursula Caberta und Herr Günther Träger, zu verbreiten:
II.
Es für den Kläger zu 2) zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die im Antrag I 4.-5. sogenannten Behauptungen zu verbreiten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
XXX Dr. XXX XXX