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The ruling was first published on the web at http://www.surfspion.de/reichelt.htm.

The person that is mentioned in the letter by Kruchem (in the appendix) is probably Wiebke Hansen, former head of the Scientology org in Hamburg who was demoted and sent to the RPF. Hansen tried to stop the SWR broadcast of Reichelt's film about the RPF by sending Kruchem a letter, and Kruchem suggested indeed to the SWR that the film should not be shown.

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Geschäftsnummer
7-O-100/99

Landeswappen Baden-Württemberg

Landgericht Mannheim

- 7. Zivilkammer

BESCHLUSS

vom 24.03.1999/La

Rechtsstreit

Peter Reichelt
[geschwärzt]
- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigte:
[geschwärzt]

g e g e n

Thomas Kruchem
[geschwärzt]
- Antragsgegner -

wegen unlauteren Wettbewerbs
hier: einstweilige Verfügung

Da ein dringender Fall vorliegt, ergeht gem. §§ 935 ff. ZPD ohne vorherige mündliche Verhandlung folgende

einstweilige Verfügung:

  1. Dem Antragsgegner wird verboten, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten,
    a) der Verein "Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe PRONICA e.V., dessen Vorsitzender der Antragsteller Peter Reichelt sei, habe möglicherweise Spendenmittel für das Verlegen des Buches "Helnwein und Scientology - Lüge und Verrat" des Antragstellers verwendet und damit vereinszweckwidrig und satzungsfremd gehandelt, weswegen zu prüfen sei, inwiefern weitere Straftatbestände der Untreue und des Betruges (gegenüber arglosen Spendern) vorlägen,
    insbesondere, wenn dies wie in dem aus der Anlage ersichtlichen Schreiben vom 10.3.1999 geschieht
     
    und/oder
     
    b) der bekannte Schauspieler Dietmar Schönherr habe den Verein "Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe PRONICA e.V." nach sehr unangenehmen Zusammenstößen mit dem Antragsteller verlassen.
     
  2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Verbot wird dem Antragsgegner Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
     
  3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
     
  4. Der Streitwert wird auf DM 50.000,-- festgesetzt.
Dr. Lippet     Voß     Dr. Singer
Vors. Richter am LG     Richter am LG     Richter

Anlage: Schreiben von Thomas Kruchem

Sehr geehrter [geschwärzt]

auch Sie als häufig mit dem Thema "Scientology" befaßter Journalist haben, wie ich annehme, in der vergangenen Woche eine Pressemitteilung von Frau Hartwig erhalten. Darin geht Frau Hartwig - recht unkritisch - auf die Behauptung des Filmautors Peter Reichelt ein, ich hätte versucht, seinen Film für den SWR über das "Happy Valley" zu verhindern.

Meine Stellungnahme hierzu in der Website "surfspion.de" lege ich Ihnen bei, Überdies mußte ich in der Zwischenzeit rechtliche Schritte gegen Herrn Reichelt und Frau Brockmann einleiten. Den SWR habe ich ermächtigt, jeglichen Schriftverkehr mit mir in dieser Sache jedem Interessierten zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse entnehmen Sie bitte u.a. daraus und aus der Website "dago.ch", wie genau es Herr Reichelt auch in anderen Dingen mit der Wahrheit nimmt.

Im folgenden zitiere ich - bei der unangenehmen Beschäftigung mit Herrn Reichelt angefallene - Informationen, die ich gestern an die Mannheimer Staatsanwaltschaft und das Finanzamt weitergeleitet habe:

Vom Mannheimer Filmautor Peter Reichelt wurde - als ich dem SWR, auf dringende Bitte einer Betroffenen, empfahl, einen Film des o.g. Autors zum Thema "Scientology" noch einmal zu überprüfen - die Tatsachenbehauptung verbreitet, ich hätte versucht, die Ausstrahlung dieses Films zu verhindern. Gegen diese so falsche wie ehrenrührige Behauptung gehe ich derzeit rechtlich vor.

Bei der ungewollten Beschäftigung mit Herrn Reichelt stieß ich auf Tatbestände, die möglicherweise von straf- und steuerrechtlicher Relevanz sind. Wie in solchen Fällen üblich, teile ich diese Tatbestände hiermit den zuständigen Behörden mit.

Mir fiel auf, daß das 1997 erschienene Buch "Peter Reichelt: Helnwein und Scientology. Lüge und Verrat" (ISBN 3-923801-93-9; Preis: DM 48,-) von der im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim als gemeinnützig registrierten "Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe PRONICA e.V." verlegt wurde (siehe Impressum in der Anlage), deren Vorsitzender Herr Reichelt ist.

Zweck des Vereins ist, wie mir ein Blick in die Satzung zeigte, "mit Hilfe von Spenden, Stiftungen, Schenkungen, Vermächtnissen etc. hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des §53 der Abgabenordnung in den Ländern der sogenannten Dritten Welt in ihrer Not zu helfen"; des weiteren "die Förderung der Völkerverständigung unter besonderer Berücksichtigung der nationalen Selbständigkeit und des kulturellen Austausches".

Es ist somit wahrscheinlich, daß der genannte Verein mit dem satzungsfremden Verlegen des genannten Buches und möglicherweise dem Einsatz von Spendenmitteln hierfür alle Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (etwa §§ 55,63 AO) verletzt hat. Inwiefern des weiteren Straftatbestände der Untreue und des Betrugs (gegenüber arglosen Spendern) vorliegen, bleibt gleichfalls zu prüfen.

Die "Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe PRONICA e.V." wurde dereinst vom bekannten Schauspieler Dietmar Schönherr gegründet, der den Verein vielfach im Fernsehen vorstellte, ihn dann jedoch - nach sehr unangenehmen Zusammenstößen mit Herrn Reichelt - verließ. Das Spendenaufkommen von "PRONICA e.V." und das Vertrauen von Spendern in die satzungsgemäße Verwendung ihrer Spenden dürften zumindest zeitweise beträchtlich gewesen sein.

Sollte dieser Verein nun widerrechtlich Spendenmittel in ein teuer gemachtes Buch über einen scientologischen Maler investiert haben, würde dies der Glaubwürdigkeit auch anderer Organisationen und damit den Ärmsten in der Dritten Welt schaden. Schon deshalb liegt es eindeutig im öffentlichen Interesse, ein solches widerrechtliches Verhalten strengstens zu unterbinden und zu sanktionieren.

Ich bitte Sie, die Angelegenheit zu prüfen und mich als Journalisten im Rahmen des Möglichen über den Fortgang der Ermittlungen zu informieren.

Soweit. Ich freue mich, daß Sie mein Buch zur Besprechung bestellt haben und sich so selbst ein Bild machen werden. Für weitere Rückfragen können Sie mich gern anrufen.

Freundliche Grüße, Ihr

[unterschrieben]
Thomas Kruchem