Open-Source-Lizenz fr die Europische Union 
V.1.1 
EUPL  Europische Gemeinschaft 2007 
Diese Open-Source-Lizenz fr die Europische Union (EUPL)1 gilt fr Werke oder Software (im Sinne der nachfolgenden Begriffsbestimmung), die unter EUPL-Bedingungen zur Verfgung gestellt werden. Das Werk darf nur in der durch diese Lizenz gestatteten Form genutzt werden (insoweit eine solche Nutzung dem Urheber vorbehalten ist). 
Das Originalwerk wird unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfgung gestellt, wenn der Lizenzgeber (im Sinne der nachfolgenden Begriffsbestimmung) den folgenden Hinweis unmittelbar hinter dem Urheberrechtshinweis dieses Werks anbringt: 
Lizenziert unter EUPL V. 1.1 
oder in einer anderen Form zum Ausdruck bringt, dass er es unter der EUPL lizenzieren mchte. 
1. Begriffsbestimmungen 
Fr diese Lizenz gelten folgende Begriffsbestimmungen: 
-Lizenz: diese Lizenz. 
-Originalwerk oder die Software: die Software, die vom Lizenzgeber unter dieser Lizenz verbreitet und/oder zugnglich gemacht wird, und zwar als Quellcode und gegebenenfalls auch als ausfhrbarer Code. 
-Bearbeitungen: Werke oder Software, die der Lizenznehmer auf der Grundlage des Originalwerks oder seiner Bearbeitungen schaffen kann. In dieser Lizenz wird nicht festgelegt, wie umfangreich die nderung oder wie stark die Abhngigkeit vom Originalwerk fr eine Einstufung als Bearbeitung sein muss; dies bestimmt sich nach dem Urheberrecht, das in dem unter Artikel 15 aufgefhrten Land anwendbar ist. 
-Werk: das Originalwerk und/oder seine Bearbeitungen. 
-Quellcode: diejenige Form des Werkes, die zur Auffassung durch den Menschen bestimmt ist und die am besten geeignet ist, um vom Menschen verstanden und verndert zu werden. 
1 EUPL: European Union Public Licence 
-Ausfhrbarer Code: die  blicherweise  kompilierte Form des Werks, die von einem Computer als Programm ausgefhrt werden soll. 
-Lizenzgeber: die natrliche oder juristische Person, die das Werk unter der Lizenz verbreitet und/oder zugnglich macht. 
-Bearbeiter: jede natrliche oder juristische Person, die das Werk unter der Lizenz verndert oder auf andere Weise zur Schaffung einer Bearbeitung beitrgt. 
-Lizenznehmer (Sie): jede natrliche oder juristische Person, die die Software unter den Lizenzbedingungen nutzt. 
-Verbreitung und/oder Zugnglichmachung: alle Formen von Verkauf, berlassung, Verleih, Vermietung, Verbreitung, Weitergabe, bermittlung oder anderweitiger Online-oder Offline-Bereitstellung von Vervielfltigungen des Werks oder Zugnglichmachung seiner wesentlichen Funktionen fr dritte natrliche oder juristische Personen. 

2.	Umfang der Lizenzrechte 
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit fr die Gltigkeitsdauer der am Originalwerk bestehenden Urheberrechte eine weltweite, unentgeltliche, nicht-ausschlieliche, unterlizenzierbare Lizenz, die Sie berechtigt: 
	das Werk uneingeschrnkt zu nutzen, 
	das Werk zu vervielfltigen, 
	das Originalwerk zu verndern und Bearbeitungen auf der Grundlage des Werks zu schaffen, 
	das Werk ffentlich zugnglich zu machen, was das Recht einschliet, das Werk oder Vervielfltigungsstcke davon ffentlich bereit zu stellen oder wahrnehmbar zu machen oder das Werk, soweit mglich, ffentlich aufzufhren, 
	das Werk oder Vervielfltigungen davon zu verbreiten, 
	das Werk oder Vervielfltigungen davon zu vermieten oder zu verleihen, 
	das Werk oder Vervielfltigungen davon weiter zu lizenzieren. 


Fr die Wahrnehmung dieser Rechte knnen beliebige, derzeit bekannte oder knftige Medien, Trger und Formate verwendet werden, soweit das geltende Recht dem nicht entgegensteht. 
Fr die Lnder, in denen Urheberpersnlichkeitsrechte an dem Werk bestehen, verzichtet der Lizenzgeber im gesetzlich zulssigen Umfang auf seine Urheberpersnlichkeitsrechte, um die Lizenzierung der oben aufgefhrten Verwertungsrechte wirksam durchfhren zu knnen. 
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein nicht ausschlieliches, unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Patenten, sofern dies zur Ausbung der durch die Lizenz erteilten Nutzungsrechte am Werk notwendig ist. 

3. Zugnglichmachung des Quellcodes 
Der Lizenzgeber kann das Werk entweder als Quellcode oder als ausfhrbaren Code zur Verfgung stellen. Stellt er es als ausfhrbaren Code zur Verfgung, so stellt er darber hinaus eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes fr jedes von ihm verbreitete Vervielfltigungsstck des Werks zur Verfgung, oder er verweist in einem Vermerk im Anschluss an den dem Werk beigefgten Urheberrechtshinweis auf einen Speicherort, an dem problemlos und unentgeltlich auf den Quellcode zugegriffen werden kann, solange der Lizenzgeber das Werk verbreitet und/oder zugnglich macht. 

4. Einschrnkungen des Urheberrechts 
Es ist nicht Zweck dieser Lizenz, Ausnahmen oder Schranken der ausschlielichen Rechte des Urhebers am Originalwerk oder der Software, die dem Lizenznehmer zugute kommen, einzuschrnken. Auch die Erschpfung dieser Rechte bleibt von dieser Lizenz unberhrt. 

5. Pflichten des Lizenznehmers 
Die Einrumung der oben genannten Rechte ist an mehrere Beschrnkungen und Pflichten fr den Lizenznehmer gebunden: 
Urheberrechtshinweis, Lizenztext, Nennung des Bearbeiters: Der Lizenznehmer muss alle Urheberrechts-, Patent-oder Markenrechtshinweise und alle Hinweise auf die Lizenz und den Haftungsausschluss unverndert lassen. Jedem von ihm verbreiteten und/oder zugnglich gemachten Vervielfltigungsstck des Werks muss der Lizenznehmer diese Hinweise sowie diese Lizenz beifgen. Der Lizenznehmer muss auf jedem abgeleiteten Werk deutlich darauf hinweisen, dass das Werk gendert wurde und das Datum der Bearbeitung angeben. 
Copyleft-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfltigungen des Originalwerks oder Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser EUPL oder einer neueren Version dieser Lizenz verbreiten und/oder zugnglich machen, auer wenn das Originalwerk ausdrcklich nur unter dieser Lizenzversion verbreitet werden darf. Der Lizenznehmer (der zum Lizenzgeber wird) darf fr das Werk oder die Bearbeitung keine zustzlichen Bedingungen anbieten oder vorschreiben, die die Bedingungen dieser Lizenz verndern oder einschrnken. 
Kompatibilitts-Klausel: Wenn der Lizenznehmer Bearbeitungen, die auf dem Originalwerk und einem anderen Werk, das unter einer kompatiblen Lizenz lizenziert wurde, basieren, oder die Kopien dieser Bearbeitungen verbreitet oder zugnglich macht, kann dies unter den Bedingungen dieser kompatiblen Lizenz erfolgen. Unter kompatibler Lizenz ist eine im Anhang dieser Lizenz angefhrte Lizenz zu verstehen. Sollten die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus der kompatiblen Lizenz mit denjenigen aus der vorliegenden Lizenz (EUPL) in Konflikt stehen, werden die Verpflichtungen aus der kompatiblen Lizenz Vorrang haben. 
Bereitstellung des Quellcodes: Wenn der Lizenznehmer Vervielfltigungsstcke des Werks verbreitet und/oder zugnglich macht, muss er eine maschinenlesbare Fassung des Quellcodes mitliefern oder einen Speicherort angeben, ber den problemlos und unentgeltlich so lange auf diesen Quellcode zugegriffen werden kann, wie der Lizenznehmer das Werk verbreitet und/oder zugnglich macht. 
Rechtsschutz: Diese Lizenz erlaubt nicht die Benutzung von Kennzeichen, Marken oder geschtzten Namensrechten des Lizenzgebers, soweit dies nicht fr die angemessene und bliche Beschreibung der Herkunft des Werks und der inhaltlichen Wiedergabe des Urheberrechtshinweises erforderlich ist. 

6. Urheber und Bearbeiter 
Der ursprngliche Lizenzgeber gewhrleistet, dass er das Urheberrecht am Originalwerk innehat oder dieses an ihn lizenziert wurde und, dass er befugt ist, diese Lizenz zu erteilen. 
Jeder Bearbeiter gewhrleistet, dass er das Urheberrecht an den von ihm vorgenommenen nderungen des Werks besitzt und befugt ist, diese Lizenz zu erteilen. 
Jedes Mal, wenn Sie die Lizenz annehmen, erteilen Ihnen der ursprngliche Lizenzgeber und alle folgenden Bearbeiter eine Befugnis zur Nutzung ihrer Beitrge zum Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz. 

7. Gewhrleistungsausschluss 
Die Arbeit an diesem Werk wird laufend fortgefhrt; es wird durch unzhlige Bearbeiter stndig verbessert. Das Werk ist nicht vollendet und kann daher Fehler (bugs) enthalten, die dieser Art der Softwareentwicklung inhrent sind. 
Aus den genannten Grnden wird das Werk unter dieser Lizenz so wie es ist ohne jegliche Gewhrleistung zur Verfgung gestellt. Dies gilt unter anderem  aber nicht ausschlielich  fr Marktreife, Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck, Mngelfreiheit, Richtigkeit sowie Nichtverletzung von anderen Immaterialgterrechten als dem Urheberrecht (vgl. dazu Artikel 6 dieser Lizenz). 
Dieser Gewhrleistungsausschluss ist wesentlicher Bestandteil der Lizenz und Bedingung fr die Einrumung von Rechten an dem Werk. 

8. Haftungsausschluss/Haftungsbeschrnkung 
Auer in Fllen von Vorsatz oder der Verursachung von Personenschden haftet der Lizenzgeber nicht fr direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schden irgendwelcher Art, die aus der Lizenz oder der Benutzung des Werks folgen; dies gilt unter anderem, aber nicht ausschlielich, fr Firmenwertverluste, Produktionsausfall, Computerausfall oder Computerfehler, Datenverlust oder wirtschaftliche Schden, und zwar auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde. Unabhngig davon haftet der Lizenzgeber im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung, soweit die entsprechenden Regelungen auf das Werk anwendbar sind. 
9. Zusatzvereinbarungen 
Wenn Sie das Originalwerk oder Bearbeitungen verbreiten, knnen Sie Zusatzvereinbarungen schlieen ber die entgeltliche Erbringung von Supportleistungen, Gewhrleistung, Haftungsfreistellung oder andere Haftungsverpflichtungen und/oder andere Dienst-oder Haftungsleistungen im Einklang mit dieser Lizenz. Sie drfen solche Verpflichtungen indessen nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre eigene Verantwortung eingehen, nicht jedoch im Namen des ursprnglichen Lizenzgebers oder eines anderen Bearbeiters, und nur, wenn Sie sich gegenber allen Bearbeitern verpflichten, sie zu entschdigen, zu verteidigen und von der Haftung freizustellen, falls aufgrund der von Ihnen eingegangenen Gewhrleistungsverpflichtung oder Haftungsbernahme Forderungen gegen sie geltend gemacht werden oder eine Haftungsverpflichtung entsteht. 
10. Annahme der Lizenz 
Sie knnen den Bestimmungen dieser Lizenz zustimmen, indem Sie das Symbol Lizenz annehmen unter dem Fenster mit dem Lizenztext anklicken oder indem Sie Ihre Zustimmung auf vergleichbare Weise in einer nach anwendbarem Recht zulssigen Form geben. Das Anklicken des Symbols gilt als Anzeichen Ihrer eindeutigen und unwiderruflichen Annahme der Lizenz und der darin enthaltenen Klauseln und Bedingungen. 
In gleicher Weise gilt als Zeichen der eindeutigen und unwiderruflichen Zustimmung die Ausbung eines Rechtes, das in Artikel 2 dieser Lizenz angefhrt ist, wie das Erstellen einer Bearbeitung oder die Verbreitung und/oder Zugnglichmachung des Werks oder dessen Vervielfltigungen. 
11. Informationspflichten 
Wenn Sie das Werk verbreiten und/oder zugnglich machen (beispielsweise, indem Sie es zum Herunterladen von einer Website anbieten), mssen Sie ber den Vertriebskanal oder das benutzte Verbreitungsmedium der ffentlichkeit zumindest jene Informationen bereitstellen, die nach dem anwendbaren Recht bezglich der Lizenzgeber, der Lizenz und ihrer Zugnglichkeit, des Abschlusses des Lizenzvertrages sowie darber, wie die Lizenz durch den Lizenznehmer gespeichert und vervielfltigt werden kann, erforderlich sind. 
12. Beendigung der Lizenz 
Die Lizenz und die damit eingerumten Rechte erlschen automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen die Lizenzbedingungen verstt. 
Ein solches Erlschen der Lizenz fhrt nicht zum Erlschen der Lizenzen von Personen, denen das Werk vom Lizenznehmer unter dieser Lizenz zur Verfgung gestellt worden ist, solange diese Personen die Lizenzbedingungen erfllen. 
13. Sonstiges 
Unbeschadet der Bestimmungen unter Artikel. 9 stellt die Lizenz die vollstndige Vereinbarung der Parteien ber das lizenzierte Werk dar. 
Sind einzelne Bestimmungen der Lizenz nach geltendem Recht nichtig oder unwirksam, so berhrt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Lizenz an sich. Solche Bestimmungen werden vielmehr so ausgelegt und/oder modifiziert, dass sie wirksam und durchsetzbar sind. 
Die Europische Kommission kann weitere Sprachfassungen und/oder neue Versionen dieser Lizenz verffentlichen, soweit dies notwendig und angemessen ist, ohne den Umfang der Lizenzrechte zu verringern. Neue Versionen werden mit einer eindeutigen Versionsnummer verffentlicht. 
Alle von der Europischen Kommission anerkannten Sprachfassungen dieser Lizenz sind gleichwertig. Die Parteien knnen sich auf die Sprachfassung ihrer Wahl berufen. 
14. Gerichtsstand 
Fr alle Streitigkeiten ber die Auslegung dieser Lizenz zwischen der Europischen Kommission als Lizenzgeberin und einem Lizenznehmer ist der Gerichtshof der Europischen Gemeinschaften gem Artikel 238 des Vertrags zur Grndung der Europischen Gemeinschaften zustndig. 
Gerichtsstand fr Streitigkeiten ber die Auslegung dieser Lizenz, an denen die Europische Kommission nicht als Partei beteiligt ist, ist allein der Ort, an dem der Lizenzgeber seinen Wohnsitz oder den wirtschaftlichen Mittelpunkt seiner Ttigkeit hat. 
15. Anwendbares Recht 
Diese Lizenz unterliegt dem Recht des Mitgliedstaates der Europischen Union, in dem der Lizenzgeber seinen Wohnsitz oder seinen eingetragenen Sitz hat. 
Diese Lizenz unterliegt dem belgischen Recht: 
	
wenn Streitigkeiten zwischen der Europischen Union als Lizenzgeberin und einem Lizenznehmer bestehen; 

	
wenn der Lizenzgeber nicht die Europische Union ist und nicht ber einen Wohnsitz oder eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europischen Union verfgt. 


=== 


Anhang 
Kompatible Lizenzen nach Artikel 5 der EUPL sind: 
-GNU General Public License (GNU GPL) v. 2 -Open Software License (OSL) v. 2.1, v. 3.0 -Common Public License v. 1.0 -Eclipse Public License v. 1.0 -Cecill v. 2.0 


